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Gewässerraume ausserhalb Bauzone, Mitwirkungsverfahren

Publikation: 04.10.2022, 08.30 Uhr

Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes schreibt die Ausscheidung von Gewässerräumen ausserhalb der Bauzone vor. Die Gewässerräume müssen im Nutzungsplan festgelegt werden, indem eine Freihaltezone ausgeschieden wird. Die Gemeinde Flühli hat diesen Prozess gestartet und die Grundlagen für die Ausscheidung sind von der Firma suisseplan Ingenieure AG erarbeitet worden.

Zur Plausibilisierung der vorhandenen Pläne und ausgeschiedenen Freihaltezonen wurden die betroffenen Bewirtschafter an folgenden Daten ins Hotel Kurhaus Flühli, Entlebuchersaal, zum Mitwirkungsverfahren eingeladen:

  • Dienstag, 18. Oktober 2022, 13.30 Uhr
  • Mittwoch, 19. Oktober 2022, 13.30 Uhr
  • Montag, 24. Oktober 2022, 08.30 Uhr
  • Dienstag, 25. Oktober 2022, 08.30 Uhr bzw. 13.30 Uhr

 

Allgemeine und weitere Informationen zum Gewässerraum finden Sie auf der Webseite der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe).

Bekanntmachung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2022

Publikation: 03.06.2022, 14.00 Uhr

Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Flühli

Bekanntmachung (nach § 115 Stimmrechtsgesetz) betreffend

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2022

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung nach Vorschrift von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit bei der Gemeindeverwaltung einsehen.

Flühli, 3. Juni 2022

 

Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2022

Publikation: 24.05.2022, 15.00 Uhr

In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2022 wie folgt veröffentlicht

1.   Teilrevision Nutzungsplanung, Rückzonungen
1.1 Orientierung zur Teilrevision Nutzungsplanung i.S. Rückzonungen

 

1.2 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Flühli Dorf, 1:2'000, vom 27. April 2022

Beschlussfassung über die einzelnen Einsprachen

  • 20.3.1 Grundstück Nr. 2761, Schwandmösli 2, Flühli, Fallegger-Schmidiger Andreas und Tamara, Flühli

Antrag Gemeinderat
Auf die Einsprache ist nicht einzutreten (§ 62 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz, PBG). Falls darauf eingetreten wird, ist die Einsprache abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates auf Nichteintreten grossmehrheitlich ab, womit auf die Einsprache eingetreten wird.

Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates auf Abweisung grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.1 Grundstück Nr. 9, Waldstrasse 40, Flühli, Banz Ruth, Flühli

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Ruth Banz, das Grundstück Nr. 9 vollständig in der Wohnzone B (W/B) zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.2 Grundstück Nr. 2655, Waldrain 2, Flühli, Portmann Info GmbH, Flühli

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache der Portmann Info GmbH, das Grundstück Nr. 2655 vollständig in der Wohnzone B (W/B) zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.3 Grundstück Nr. 2599, Waldstrasse, Eisenring Thomas, Küssnacht am Rigi

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Thomas Eisenring, das Grundstück Nr. 2599 vollständig in der Wohnzone B (W/B) zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.4 Grundstück Nr. 2600, Waldstrasse, Luchsinger Rudolf und Irene, Ennenda
  • 20.4.5 Grundstück Nr. 2601, Waldstrasse, Mehmann Marc, Bergdietikon

Anträge Gemeinderat
1. Die Einsprache von Rudolf und Irene Luchsinger, beim Grundstück Nr. 2600 auf eine Rückzonung zu verzichten, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

2. Die Einsprache von Marc Mehmann, beim Grundstück Nr. 2601 auf eine Rückzonung zu verzichten, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.6 Grundstück Nr. 2640, Rütiweg/Ober Pfaffrüti, Schmid Willy, Schüpfheim

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Willy Schmid, das Grundstück Nr. 2640 vollständig in der Wohnzone B (W/B) zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.7 Grundstück Nr. 2631, Rütiweg/Ober Pfaffrüti, Schmid Bruno, Flühli

Anträge Gemeinderat
1. Die Einsprache von Bruno Schmid, das Grundstück Nr. 2631 vollständig in der Wohnzone B (W/B) zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

2. Der Eventualantrag von Bruno Schmid, das Grundstück Nr. 2631 in der Bauzone zu belassen und nur dann der Landwirtschaftszone zuzuweisen, sofern bis Ende 2025 keine Überbauung erfolgt, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich zu, womit der Eventualantrag abgewiesen wird.

  • 20.4.8 Grundstück Nr. 2630, Rütiweg/Ober-Pfaffrüti, Fuchs Fridolin, Flühli

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Fridolin Fuchs, beim Grundstück Nr. 2630 auf eine Rückzonung zu verzichten, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.9 Grundstück Nr. 2629, Rütiweg/Ober Pfaffrüti, Bucher-Steffen Margrit, Sörenberg

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Margrit Bucher-Steffen, beim Grundstück Nr. 2629 auf eine Rückzonung zu verzichten, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.10 Grundstücke Nr. 2620 und Nr. 2632, Rütiweg/Ober Pfaffrüti, Baurealit GmbH, Flühli

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache der Baurealit GmbH, bei den Grundstücken Nr. 2620 und Nr. 2632 auf eine Rückzonung zu verzichten, ist abzuweisen soweit darauf einzutreten ist.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.11 Grundstücke Nr. 2712, Nr. 2591, Nr. 2775, Nr. 2580, Pfaffrütistrasse/Pfaffrüti, Miteigentümer Hirzel Max, Oetwil an der Limmat, Hirzel Rita, Widen, Wicki Ernst, Flühli

Anträg Gemeinderat
1. Die Einsprache der Miteigentümer Max Hirzel, Rita Hirzel und Ernst Wicki, bei den Grundstücken Nr. 2712, Nr. 2591 und Nr. 2775 auf eine Rückzonung zu verzichten und die Grundstücke in der angestammten Bauzone zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

2. Die Einsprache der Miteigentümer Max Hirzel, Rita Hirzel und Ernst Wicki, beim Grundstück Nr. 2580 auf eine Umzonung in die Grünzone zu verzichten und das Grundstück in der angestammten Bauzone zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

3. Der Eventualantrag der Miteigentümer Max Hirzel, Rita Hirzel und Ernst Wicki, bei den Grundstücken Nr. 2712, Nr. 2591, Nr. 2775 auf eine Rückzonung und beim Grundstück Nr. 2580 auf eine Umzonung zu verzichten mit der Auflage, dass die Rückzonung resp. Umzonung trotzdem erfolge, wenn die die Grundstücke bis zum 31. Dezember 2025 nicht überbaut seien, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Nachdem die Einsprache zu den Hauptanträgen 1 und 2 gutgeheissen wurde, wird auf eine Abstimmung über den Eventualantrag 3 verzichtet.

  • 20.4.12 Grundstück Nr. 23, Mühleweg 5/Mülihüsli, Wicki-Apsalone Ernst, Flühli

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Ernst Wicki-Apsalone, beim Grundstück Nr. 23 auf eine Rückzonung zu verzichten, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.13 Grundstücke Nr. 62, Nr. 1248 und Nr. 1563, Schwandalpstrasse 18/Längbrügg, Miteigentümer Baues Oliver, Zürich und Müller Michael, London         

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache der Miteigentümer Oliver Baues und Michael Müller, bei den Grundstücken Nr. 62, Nr. 1248 und Nr. 1563 auf eine Rückzonung resp. Teilrückzonung von der Bauzone in die Landwirtschaftszone zu verzichten und die Grundstücke, wie bis anhin, in der Bauzone (Wohnzone B) zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 20.4.14 Einsprache Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, Basel, Pro Natura Luzern, WWF Schweiz, Zürich und WWF Luzern

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Pro Natura, Basel, Pro Natura Luzern, WWF Schweiz, Zürich und WWF Luzern, die übergrossen Bauzonenreserven seien weitergehend zu reduzieren resp. die Grundstücke Nr. 17 und Nr. 2358 auszuzonen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu, womit die Einsprache abgewiesen wird.

 

Beschlussfassung Änderungen Zonenplan Flühli Dorf

  • 20.5    Abstimmung über den Zonenplan Siedlung, Änderung Flühli Dorf, 1:2'000 vom 27. April 2022 (Stand Erlass) unter Berücksichtigung der Bereinigung der Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung

Antrag Gemeinderat
Die Änderungen im Zonenplan Flühli Dorf, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung grossmehrheitlich zu.

 

1.3. Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Südelhöchi-Rischli, 1:2'000, vom 27. April 2022

Beschlussfassung über die einzelnen Einsprachen

  • 21.3.1 Grundstück Nr. 1632, Salwidelistrasse/Südelmoos, Hänsli-Momberger Barbara, Horw

Anträge Gemeinderat
1. Die Einsprache von Barbara Hänsli-Momberger, die Änderung des Zonenplans Südelhöchi-Rischli gemäss aufgelegtem Zonenplan Südelhöchi-Rischli vom 23. März 2021 bezüglich dem Grundstück Nr. 1632 nicht zu bewilligen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

2. Die Einsprache von Barbara Hänsli-Momberger, das Grundstück Nr. 1632 in der Wohnzone B zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

3. Die Einsprache von Barbara Hänsli-Momberger, nur jene Fläche des Grundstücks Nr. 1632 in der Wohnzone B zu belassen, welche nicht in der Gefahrenzone B7 (Rutschung) liegt, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Nachdem die Einsprache zu den Hauptanträgen 1 und 2 gutgeheissen wurde, wird auf eine Abstimmung über den Eventualantrag 3 verzichtet.

  • 21.3.2 Grundstück Nr. 2365, Salwidelistrasse/Hurnischwand, Enz-Schaller Rita, Giswil

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Rita Enz-Schaller, beim Grundstück Nr. 2365 eine Fläche von 550 m2 rückzuzonen und die verbleibende Fläche von 589 m2 in der Bauzone zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 21.3.3 Grundstück Nr. 1972, Hurnischwand, Miteigentümer Aufterbeck Sieber Birgit, Luzern und Sieber Reto, Luzern sowie Grundstücke Nr. 2268 und Nr. 2349 Sieber Reto, Luzern

Anträge Gemeinderat
1. Die Einsprache der Miteigentümer Aufterbeck Sieber Birgit und Sieber Reto sowie des Alleineigentümers Sieber Reto, die Einsprache gutzuheissen resp. von der Rückzonung der Grundstücke Nr. 1972, Nr. 2268 und Nr. 2349 abzusehen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

2. Der Eventualantrag von Sieber Reto, bei den Grundstücken Nr. 2268 und Nr. 2349 von einer Rückzonung abzusehen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Nachdem die Einsprache zum Hauptantrag 1 gutgeheissen wurde, wird auf eine Abstimmung über den Eventualantrag 2 verzichtet.

3. Auf den Antrag der Miteigentümer Aufterbeck Sieber Birgit und Sieber Reto sowie des Alleineigentümers Sieber Reto, es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Einsprecher Schadenersatzansprüche in der Höhe von CHF 200'000.00 geltend machen, ist nicht einzutreten. Sofern eintreten beschlossen würde, ist der Antrag abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich zu, womit auf den Antrag nicht eingetreten wird.

  • 21.3.4 Einsprache Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, Basel, Pro Natura Luzern, WWF Schweiz, Zürich und WWF Luzern

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Pro Natura, Basel, Pro Natura Luzern, WWF Schweiz, Zürich und WWF Luzern, die übergrossen Bauzonenreserven seien weitergehend zu reduzieren resp. die Grundstück Nr. 2386, Nr. 2211 und Nr. 2212 auszuzonen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu, womit die Einsprache abgewiesen wird.

 

Beschlussfassung Änderungen Zonenplan Südelhöchi-Rischli

  • 21.4    Abstimmung über den Zonenplan Siedlung, Änderung Südelhöchi-Rischli, 1:2'000 vom 27. April 2022 (Stand Erlass) unter Berücksichtigung der Bereinigung der Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung

Antrag Gemeinderat
Die Änderungen im Zonenplan Südelhöchi-Rischli, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung grossmehrheitlich zu.

 

1.4 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Rischli, 1:1'000, vom 27. April 2022

Beschlussfassung Änderungen Zonenplan Rischli

  • 22.4    Abstimmung über den Zonenplan Siedlung, Änderung Rischli, 1:1'000 vom 27. April 2022 (Stand Erlass) unter Berücksichtigung der Detailberatung an der Gemeindeversammlung

Antrag Gemeinderat
Die Änderungen im Zonenplan Rischli, 1:1'000, sind unter Berücksichtigung der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu.

 

1.5 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Wagliseibode, 1:2'000, vom 27. April 2022

Beschlussfassung Änderungen Zonenplan Wagliseiboden

  • 23.4    Abstimmung über den Zonenplan Siedlung, Änderung Wagliseibode, 1:2'000 vom 27. April 2022 (Stand Erlass) unter Berücksichtigung der Detailberatung an der Gemeindeversammlung

Antrag Gemeinderat
Die Änderungen im Zonenplan Wagliseibode, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu.

 

1.6 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Sörenberg, 1:2'000, vom 27. April 2022

Beschlussfassung über die einzelnen Einsprachen

  • 24.6.1 Grundstück Nr. 2310, Flüehütte, Emmenegger Markus, Lugnorre

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Markus Emmenegger, das Grundstück Nr. 2310 unverändert in der Wohnzone B zu belassen, ist abzuweisen. Insofern sich die Einsprache auf das Grundstück Nr. 2311 bezieht, ist nicht darauf einzutreten, andernfalls ist sie abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

  • 24.6.2 Grundstück Nr. 2343, Ausserdorf, Wicki-Dahinden Adelheid, Sörenberg

Anträge Gemeinderat
1. Die Einsprache von Adelheid Wicki-Dahinden, beim Grundstück Nr. 2343, auf eine Rückzonung zu verzichten, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten lehnen den Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich ab, womit die Einsprache gutgeheissen wird.

2. Die Einsprache von Adelheid Wicki-Dahinden, das Grundstück Nr. 2343, in eine befristete Bauzone umzuwandeln, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Nachdem die Einsprache zum Hauptantrag 1 gutgeheissen wurde, wird auf eine Abstimmung über den Antrag 2 verzichtet.

  • 24.6.3 Grundstück Nr. 1220, Schöniseimoos, Muff-Emmenegger Rosa, Kriens; Grundstück Nr. 2411, Nr. 2423, Flüehütte, Muff-Emmenegger Rosa, Kriens; Grundstücke Nr. 2413, Nr. 2528, Flüehütte, Muff-Emmenegger Familienstiftung, Kriens; Grundstück Nr. 1990, Hurnischwand, Muff-Emmenegger Rosa, Kriens

Anträge Gemeinderat

1. Die Einsprache von Rosa Muff-Emmenegger sowie der Muff-Emmenegger-Familienstiftung, die Grundstücke Nr. 2411, Nr. 2413, Nr. 2423 und Nr. 2528, von der Wohnzone in die Tourismuszone umzuzonen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu, womit die Einsprache abgewiesen wird.

2. Die Einsprache von Rosa Muff-Emmenegger, das Grundstück Nr. 1220, in der Wohnzone zu belassen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich zu, womit die Einsprache abgewiesen wird.

Nachfolgender Eventualantrag Ziffer 3 wird nur gestellt, sofern Antrag 1 gutgeheissen würde, andernfalls entfällt der Antrag:

3. Der Eventualantrag, das Grundstück Nr. 1220 auszuzonen, wenn die Grundstücke Nr. 2411, Nr. 2413, Nr. 2423 und Nr. 2528, von der Wohnzone in die Tourismuszone umgezont werden, ist gutzuheissen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Nachdem die Einsprache zum Hauptantrag 1 abgewiesen wurde, wird auf eine Abstimmung über den Eventualantrag 3 verzichtet.

  • 24.6.4 Einsprache Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, Basel, Pro Natura Luzern, WWF Schweiz, Zürich und WWF Luzern

Antrag Gemeinderat
Die Einsprache von Pro Natura, Basel, Pro Natura Luzern, WWF Schweiz, Zürich und WWF Luzern, die übergrossen Bauzonenreserven seien weitergehend zu reduzieren resp. die Grundstück Nr. 2144, Nr. 2311, Nr. 2329, Nr. 2330 und Nr. 2334 auszuzonen, ist abzuweisen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich zu, womit die Einsprache abgewiesen wird.

 

Beschlussfassung Änderungen Zonenplan Sörenberg

  • 24.7    Abstimmung über den Zonenplan Siedlung, Änderung Sörenberg, 1:2'000 vom 27. April 2022 (Stand Erlass) unter Berücksichtigung der Bereinigung der Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung

Antrag Gemeinderat
Die Änderungen im Zonenplan Sörenberg, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung einstimmig zu.

 

1.7 Beschlussfassung Bau- und Zonenreglement, Änderung, Anhang 3, 27. April 2022

  • 25.1    Abstimmung über das Bau- und Zonenreglement vom 27. April 2022 (Stand Erlass) unter Berücksichtigung der Detailberatung an der Gemeindeversammlung

Antrag Gemeinderat
Die Ergänzungen des Bau- und Zonenreglements sind zu genehmigen.

Beschluss Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten stimmen dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu.
 

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§ 158 ff. des Stimmrechtsgesetzes) ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat einzureichen. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

Flühli, 24. Mai 2022
DER GEMEINDERAT

 

Gemeindeversammlung Teilrevision Nutzungsplanung, Rückzonungen

Montag, 23. Mai 2022, 19.00 Uhr, Turnhalle Sörenberg

Publikation: 05.05.2022, 17.30 Uhr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung zur Teilrevision der Nutzungsplanung in Sachen Rückzonungen findet am Montag, 23. Mai 2022, 19.00 Uhr in der Turnhalle Sörenberg statt.

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Flühli ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Nicht-Stimmberechtigte können der Versammlung auf besonderen Plätzen folgen, soweit es die räumlichen Verhältnisse gestatten (§ 104 Abs. 4, Stimmrechtsgesetz, StRG; SRL 10). Sie dürfen an der Gemeindeversammlung weder das Wort ergreifen, noch Anträge stellen. Dies gilt auch für einen allenfalls bevollmächtigten Rechtsvertreter. Sofern auswärtige Grundeigentümer an der Gemeindeversammlung teilnehmen möchten, ist eine vorgängige Anmeldung telefonisch oder per E-Mail erwünscht (041 489 60 60, gemeindeverwaltung@fluehli.ch).

Traktanden

An der Gemeindeversammlung werden folgende Traktanden behandelt:

1.1 Orientierung zur Teilrevision Nutzungsplanung i.S. Rückzonungen

1.2 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Flühli Dorf, 1:2'000, vom 27. April 2022
Antrag: Die Änderungen im Zonenplan Flühli Dorf, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

1.3 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Südelhöchi-Rischli, 1:2'000, vom 27. April 2022
Antrag: Die Änderungen im Zonenplan Südelhöchi-Rischli, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

1.4 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Rischli, 1:1'000, vom 27. April 2022
Antrag: Die Änderungen im Zonenplan Rischli, 1:1'000, sind unter Berücksichtigung der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

1.5 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Wagliseibode, 1:2'000, vom 27. April 2022
Antrag: Die Änderungen im Zonenplan Wagliseibode, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

1.6 Beschlussfassung Zonenplan Siedlung, Änderung Sörenberg, 1:2'000, vom 27. April 2022
Antrag: Die Änderungen im Zonenplan Sörenberg, 1:2'000, sind unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den Einsprachen und der Detailberatung an der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

1.7 Beschlussfassung Bau- und Zonenreglement, Änderung, Anhang 3, 27. April 2022
Antrag: Die Ergänzungen des Bau- und Zonenreglements sind zu genehmigen.

Botschaft des Gemeinderates

Die Botschaft des Gemeinderates zur Teilrevision der Nutzungsplanung können Sie hier einsehen.

Aktenauflage Gemeindeversammlung

Die Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Gemeindeversammlung befindet über die jeweiligen Änderungspläne gemäss Traktandenliste. In diesen Plänen sind alle Änderungen in den Bauzonenflächen farbig dargestellt. Die unveränderten Bauzonenflächen sind grau eingefärbt. In den Plänen nach Änderung ist die Situation nach genehmigter Teilrevision der Nutzungsplanung ersichtlich. Die ebenfalls zur Verfügung stehenden Übersichtspläne dienen lediglich der Orientierung. Verbindlich sind die bei der Gemeindeverwaltung aufliegenden Änderungspläne.

 

 

 

Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung, Rückzonungen

23. Juni 2021 bis 22. Juli 2021

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung per 1. Mai 2014 sind Kantone und Gemeinden aufgefordert, u.a. die überdimensionierten Bauzonen zu verkleinern. Bauzonen sind so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft, Luzern, die Nutzungsplanung überarbeitet. Der Kanton hat für diese Umsetzung die massgeblichen Kriterien vorgegeben. Trotz mehreren Gesprächen mit Vertretern der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) konnte in vielen Fällen keine Einigung erzielt werden. Die Teilrevision der Nutzungsplanung entspricht letztlich den Vorgaben gemäss Vorprüfungsbericht des Kantons. Mit der öffentlichen Auflage beginnt die rechtliche Umsetzung der Rückzonung.

An alle Haushaltungen der Gemeinde sowie an die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurde eine zusammenfassende Botschaft zugestellt. Die verbindlichen Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und sind auf dieser Homepage verfügbar. 

Botschaft des Gemeinderates

Die Botschaft des Gemeinderates zur Teilrevision der Nutzungsplanung können Sie hier einsehen. Die beiden Übersichtspläne sind in der Botschaft enthalten.

Planungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung

Der Planungsbericht orientiert im Detail über die Teilrevision der Nutzungsplanung. Insbesondere enthält der Bericht eine Beurteilung der Zweck- und Verhältnismässigkeit einer Rückzonung der betroffenen Grundstücke. Der Planungsbericht hat orientierenden Charakter.

Auflagefrist

Die Teilrevision der Nutzungsplanung liegt in der Zeit vom 23. Juni 2021 bis 22. Juli 2021 (30 Tage) öffentlich auf.

Einsprachemöglichkeit

Allfällige Einsprachen gegen die Teilrevision der Nutzungsplanung sind innert der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich beim Gemeinderat Flühli, Dorfstrasse 11, 6173 Flühli, einzureichen. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 PBG.

Gegenstand der öffentlichen Auflage

Gegenstand der Teilrevision der Nutzungsplanung sind folgende Planunterlagen, gegen welche Einsprache erhoben werden kann.

Orientierende Unterlagen

Zur Orientierung liegen folgende Unterlagen auf, gegen die keine Einsprache zulässig ist.

Rückzonungsstrategie Kanton Luzern

Folgende Website des Kantons Luzern beantwortet die wichtigsten Fragen bezüglich der Rückzonungen: www.baurecht.lu.ch/Rueckzonung