Gemeindeschreiber
Guido Küng
Telefon 041 489 60 63
Das Teilungsamt ist für die Abwicklung der Erbschaftsfälle zuständig und gesetzlich verpflichtet, in jedem Nachlassfall in der Gemeinde ein Sicherungsinventar aufzunehmen und den Erben oder allenfalls einem Erbenvertreter die Erhebungen zu eröffnen.
Zum Aufgabenbereich des Teilungsamts gehört u.a. die Inventarisierung von Erbschaften, die Eröffnung der Erbgänge, die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, die Erstellung des Steuerinventars, die Durchführung von Erbenverhandlungen sowie allenfalls die Erstellung eines Teilungsvertrages bei amtlicher Mitwirkung.
Die Erbschaftssteuern werden ebenfalls durch das Teilungsamt veranlagt.