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Bau und Raumordnung

Fachbereiche

  • Raumordnung

  • Bauamt

 

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern und §§ 53 und 54 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern.

Download Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern
Download Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern
 

Baugesuche sind mindestens 3-fach und elektronisch einzureichen.

Die technische und rechtliche Überprüfung der Baugesuche und die Baukontrolle unterliegt dem regionalen Bauamt in Schüpfheim.

 

Bau und Raumordnung

Dorfstrasse 11
6173 Flühli
Telefon: 041 489 60 60
Leitung
Leiterin Abteilungen Bau und Raumordnung sowie Öffentliche Sicherheit und Tourismus, Gemeindeschreiber-Substitutin, Mitglied Geschäftsleitung
Fabienne Tanner
Telefon 041 489 60 67
Mitarbeiterin
Verwaltungsangestellte
Anja Zihlmann
Telefon 041 489 60 65
Mitarbeiterin
Verwaltungsangestellte
Sarina Krähenbühl
Telefon 041 489 60 70