Leiterin Abteilungen Bau und Raumordnung sowie Öffentliche Sicherheit und Tourismus, Gemeindeschreiber-Substitutin, Mitglied Geschäftsleitung

Fabienne Tanner
Telefon 041 489 60 67
Raumordnung
Bauamt
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern und §§ 53 und 54 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern.
Download Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern
Download Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern
Baugesuche sind mindestens 3-fach und elektronisch einzureichen.
Die technische und rechtliche Überprüfung der Baugesuche und die Baukontrolle unterliegt dem regionalen Bauamt in Schüpfheim.
fluehli.ch