Gemeindeammann
Stefan Süess
Telefon 041 489 60 66
Eingabestelle für Baugesuche (mind. 3-fach und elektronisch)
Bekanntmachung und Auflage
Auskunftserteilung
Ausfertigung Baubewilligungen
Statistiken etc.
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern und §§ 53 und 54 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern.
Download Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern
Download Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern
Die technische und rechtliche Überprüfung der Baugesuche und die Baukontrolle unterliegt dem regionalen Bauamt in Schüpfheim.