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Bauamt

Aufgabenbereich Bauamt

  • Eingabestelle für Baugesuche (mind. 3-fach und elektronisch)

  • Bekanntmachung und Auflage

  • Auskunftserteilung

  • Ausfertigung Baubewilligungen

  • Statistiken etc.

 

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern und §§ 53 und 54 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern.

Download Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern
Download Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern

Die technische und rechtliche Überprüfung der Baugesuche und die Baukontrolle unterliegt dem regionalen Bauamt in Schüpfheim.

Bauamt

Dorfstrasse 11
6173 Flühli
Telefon: 041 489 60 60
Zuständige Person
Gemeindeammann
Stefan Süess
Telefon 041 489 60 66
Mitarbeiter
Gemeindeschreiber-Substitutin
Fabienne Tanner
Telefon 041 489 60 67
Mitarbeiter
Verwaltungsangestellte
Anja Zihlmann
Telefon 041 489 60 65