Planauflagen
Gemäss § 58 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern (PBV) ist das Baugesuchsformular mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitzustellen. Ab sofort können Unterlagen zu Planauflagen (Baugesuche, Gestaltungspläne usw.) unter folgendem Link eingesehen werden. Für die Einsicht ist die Registrierung mit einer Mobiltelefonnummer notwendig.