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Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2026

Traktanden und Anträge

Publikation: 08.05.2026, 15.40 Uhr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Am Dienstag, 26. Mai 2026,19.30 Uhr, findet in der Turnhalle Sörenberg die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Flühli zur Behandlung folgender Traktanden statt:

1. Jahresbericht

1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2025

1.2 Anträge des Gemeinderates

1.2.1 Kenntnisnahme Berichte der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Die Berichte der Rechnungskommission zur Jahresrechnung und zum Jahresbericht sind zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

1.2.2 Genehmigung Jahresbericht
Antrag: Der Jahresbericht 2025 beinhaltet: den Bericht über die Umsetzung des Legislaturprogramms, die Berichte zu den Aufgabenbereichen, die bewilligten Kreditüberschreitungen, die bewilligten Kreditübertragungen, die Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 971'008.20 und Bruttoinvestitionen von CHF 3’712’243.89, die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsorgans, den Kontrollbericht der Finanzaufsicht und den Anhang zur Jahresrechnung. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, den Jahresbericht 2025 zu genehmigen.
 

2. Nachtragskredit und Zusatzkredit CHF 570'000.00 «Sanierung Turnhallengebäude Ortsteil Flühli mit Anbau Mehrzweckraum (Bühne) und Erweiterung Schulraum»

2.1 Nachtragskredit und Zusatzkredit CHF 570'000.00 «Sanierung Turnhallengebäude Ortsteil Flühli mit Anbau Mehrzweckraum (Bühne) und Erweiterung Schulraum»

2.2 Anträge des Gemeinderates

2.2.1 Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Nachtrags- und Zusatzkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

2.2.2 Genehmigung Nachtragskredit und Zusatzkredit
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten den Nachtragskredit sowie den Zusatzkredit in der Höhe von CHF 570'000.00 zu genehmigen.


3. Nachtragskredit CHF 350'000.00 und Zusatzkredit CHF 170'000.00 Wasserversorgung Spierberg

3.1 Nachtragskredit CHF 350'000.00 und Zusatzkredit CHF 170'000.00 Wasserversorgung Spierberg

3.2 Anträge des Gemeinderates

3.2.1 Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Nachtragskredit sowie zum Zusatzkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

3.2.2 Genehmigung Nachtrags- und Zusatzkredit
Antrag: Der Nachtragskredit in der Höhe von CHF 350’000.00 sowie der Zusatzkredit in der Höhe von CHF 170'000.00 sind zu genehmigen.


4. Abrechnung Sonderkredit Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF)

4.1 Abrechnung Sonderkredit Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF)

4.2 Anträge des Gemeinderates

4.2.1 Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zur Sonderkreditabrechnung ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

4.2.2 Genehmigung Abrechnung Sonderkredit
Antrag: Die Abrechnung des Sonderkredits Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF) mit Bruttokosten von CHF 498'195.04 ist zu genehmigen.


5Änderungen Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

5.1 Änderungen Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

5.2 Anträge des Gemeinderates

5.2.1 Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zur Änderungen des Kurtaxen- und Beherbergungsreglements ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

5.2.2 Genehmigung Änderungen Kurtaxen- und Beherbergungsreglement
Antrag: Die Änderungen des Kurtaxen- und Beherbergungsreglements sind zu genehmigen.


6Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Albina Adili, Emira Adili und Sara Adili, Dorfstrass 6, Flühli

6.1 Einbürgerungsgesuch Albina Adili, Emira Adili und Sara Adili, Dorfstrass 6, Flühli

6.2 Antrag des Gemeinderates

6.2.1 Zusicherung Gemeindebürgerrecht
Antrag: Dem jeweiligen Einbürgerungsgesuch von Albina Adili, Sara Adili und Emira Adili ist zu entsprechen und das Gemeindebürgerrecht von Flühli ist zuzusichern.


Die vollständigen Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Ferner stehen mehrere Akten auf dieser Website zur Einsicht zur Verfügung. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Flühli ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
 

Flühli, 8. Mai 2026

DER GEMEINDERAT