Gemeindeversammlung vom 25.11.2024
Einladung zur Gemeindeversammlung
Am Montag, 25. November 2024, 19.30 Uhr, findet in der Turnhalle Sörenberg die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Flühli zur Behandlung folgender Traktanden statt:
Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 und Budget 2025
Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 sowie zum Budget mit einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme Aufgaben und Finanzplan 2025 bis 2028
Antrag: Der Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Genehmigung Budget 2025
Antrag: Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 962'560.60, Investitionsausgaben von (Brutto) CHF 7'012'000.00, einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten sowie den politischen Leistungsaufträgen der Aufgabenbereiche ist zu genehmigen.Sonderkredit Darlehen CHF 1'580'000.00 und Bürgschaft CHF 7'900'000.00 Regionale Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim AG
Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Sonderkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Genehmigung Sonderkredit
Antrag: Der Sonderkredit in der Höhe von CHF 9'480'000.00 (nachrangiges Darlehen CHF 1'580'000.00 und Solidarmitbürgschaft CHF 7'900'000.00) zur Finanzierung des Neubauprojekts der Regionalen Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim AG ist zu genehmigen.Nachtragskredit und Sonderkredit CHF 750'000.00 Sicherstellung Liquidität Bergbahnen Sörenberg AG
Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Nachtragskredit und zum Sonderkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Genehmigung Nachtragskredit
Antrag: Der Nachtragskredit und der Sonderkredit zur Gewährung eines rückzahlbaren, zinslosen Darlehens zur Sicherstellung der Liquidität der Bergbahnen Sörenberg AG in der Höhe von CHF 750'000.00 sind zu genehmigen.
Die Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeinde-kanzlei zur Einsichtnahme auf. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Flühli ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Flühli, 8. November 2024
DER GEMEINDERAT