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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

und Einschränkung Wasserentnahme

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.

Massnahme: Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50m)

Im Wald und Waldesnähe (50m) ist verboten:
- Feuer zu entfachen.

Im ganzen Kantonsgebiet ist verboten:
- Feuern an unbefestigten Feuerstellen und das Benutzen von Einweggrills.
- Feuerwerke abzubrennen.
- Heissluftballone/Himmelslaternen steigen zu lassen.

 

Weitere Informationen zum Feuerverbot sind in der Medienmitteilung, dem Plakat zum Feuerverbot sowie der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Die aktuelle Gefahrenlage und die geltenden Massnahmen sind auf der Homepage www.waldbrandgefahr.ch ersichtlich.