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Erhebliche Waldbrandgefahr

Bedingtes Feuerverbot - weiterhin Vorsicht geboten

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot.

Mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:
− keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
− nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
− bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
− Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
− Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind

Weitere Informationen zum geltenden Verbot sind in der Medienmitteilung, den Verhaltensempfehlungen sowie der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Die aktuelle Gefahrenlage und die geltenden Massnahmen sind auf der Homepage www.waldbrandgefahr.ch ersichtlich.