Vogelgrippe
Im Kanton Zürich wurde am Freitag 18. November 2022 bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel zwei Fälle von Aviärer Influenza (Vogelgrippe, AI) festgestellt. Es handelt sich um eine hochansteckende Variante (HPAI, H5N1). Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Bund und Kantone haben die nötigen Massnahmen beschlossen, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die gesamte Schweiz wurde zum Kontrollgebiet erklärt.
Die Vorschriften und Massnahmen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Veterinärdienstes.
Häufig gestellte Fragen zu Vogelgrippe
Funde von toten Wildvögeln
Registrierung von Geflügelbetrieben/Hobbyhalter