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Gemeindeversammlung vom 25.11.2024

Bekanntmachung Protokoll

Publikation: 04.12.2024, 11.50 Uhr

Bekanntmachung

(nach § 115 Stimmrechtsgesetz)

betreffend

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. November 2024

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung nach Vorschrift von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit bei der Gemeindeverwaltung einsehen.

Flühli, 4. Dezember 2024

Der Protokollführer
Guido Küng

 

 

Publikation: 28.11.2024, 11.30 Uhr

In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 wie folgt veröffentlicht:

 

1. Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 und Budget 2025

1.11.1 Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten

Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 sowie zum Budget mit einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss: Der Bericht wurde einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.

1.11.2 Kenntnisnahme Aufgaben und Finanzplan 2025 bis 2028

Antrag: Der Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss: Der Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 wurde einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.

1.11.3 Genehmigung Budget 2025

Antrag: Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 962'560.60, Investitionsausgaben von (Brutto) CHF 7'012'000.00, einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten sowie den politischen Leistungsaufträgen der Aufgabenbereiche ist zu genehmigen.
Beschluss: Das Budget 2025 wurde einstimmig genehmigt.

 

2. Sonderkredit Darlehen CHF 1'580'000.00 und Bürgschaft CHF 7'900'000.00 Regionale Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim AG

2.17.1     Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten

Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Sonderkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss: Der Bericht wurde einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.17.2     Genehmigung Sonderkredit

Antrag: Der Sonderkredit in der Höhe von CHF 9'480'000.00 (nachrangiges Darlehen CHF 1'580'000.00 und Solidarmitbürgschaft CHF 7'900'000.00) zur Finanzierung des Neubauprojekts der Regionalen Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim AG ist zu genehmigen.
Beschluss: Der Sonderkredit wurde einstimmig genehmigt.

 

3. Nachtragskredit und Sonderkredit CHF 750'000.00 Sicherstellung Liquidität Bergbahnen Sörenberg AG

3.3.1       Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten

Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Sonderkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss: Der Bericht wurde grossmehrheitlich und zustimmend zur Kenntnis genommen.

3.3.2       Genehmigung Nachtragskredit und Sonderkredit

Antrag: Der Nachtragskredit und der Sonderkredit zur Gewährung eines rückzahlbaren, zinslosen Darlehens zur Sicherstellung der Liquidität der Bergbahnen Sörenberg AG in der Höhe von CHF 750'000.00 sind zu genehmigen.
Beschluss: Der Nachtragskredit und der Sonderkredit wurden grossmehrheitlich genehmigt.

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§ 158 ff. des Stimmrechtsgesetzes) ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat einzureichen. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

 

Flühli, 26. November 2024                          Die Präsidentin                                      Der Protokollführer
                                                               Hella Schnider-Kretzmähr                         Guido Küng

 

 

 

 

Publikation: 08.11.2024, 14.55 Uhr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Am Montag, 25. November 2024, 19.30 Uhr, findet in der Turnhalle Sörenberg die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Flühli zur Behandlung folgender Traktanden statt:

  1. Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 und Budget 2025
    Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
    Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 sowie zum Budget mit einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Kenntnisnahme Aufgaben und Finanzplan 2025 bis 2028
    Antrag: Der Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Genehmigung Budget 2025
    Antrag: Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 962'560.60, Investitionsausgaben von (Brutto) CHF 7'012'000.00, einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten sowie den politischen Leistungsaufträgen der Aufgabenbereiche ist zu genehmigen.

  2. Sonderkredit Darlehen CHF 1'580'000.00 und Bürgschaft CHF 7'900'000.00 Regionale Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim AG
    Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
    Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Sonderkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Genehmigung Sonderkredit
    Antrag: Der Sonderkredit in der Höhe von CHF 9'480'000.00 (nachrangiges Darlehen CHF 1'580'000.00 und Solidarmitbürgschaft CHF 7'900'000.00) zur Finanzierung des Neubauprojekts der Regionalen Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim AG ist zu genehmigen.

  3. Nachtragskredit und Sonderkredit CHF 750'000.00 Sicherstellung Liquidität Bergbahnen Sörenberg AG
    Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
    Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Nachtragskredit und zum Sonderkredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Genehmigung Nachtragskredit
    Antrag: Der Nachtragskredit und der Sonderkredit zur Gewährung eines rückzahlbaren, zinslosen Darlehens zur Sicherstellung der Liquidität der Bergbahnen Sörenberg AG in der Höhe von CHF 750'000.00 sind zu genehmigen.

Die Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeinde-kanzlei zur Einsichtnahme auf. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Flühli ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Flühli, 8. November 2024            

DER GEMEINDERAT