Gemeindeversammlung vom 24. November 2025
Publikation: 03.12.2025, 14.15 Uhr
Bekanntmachung (nach § 115 Stimmrechtsgesetz) betreffend
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November 2025
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung nach Vorschrift von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.
Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.
Die Protokolle der Gemeindeversammlung können jederzeit bei der Gemeinde eingesehen werden.
Flühli, 3. Dezember 2025
Der Protokollführer
Guido Küng
Publikation: 25.11.2025, 09.20 Uhr
In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 24. November 2025 wie folgt veröffentlicht:
1. Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 und Budget 2026
1.11.1 Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 sowie zum Budget mit einem Steuerfuss von 2.30 Einheiten ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss: Der Bericht wurde einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.
1.11.2 Kenntnisnahme Aufgaben und Finanzplan 2026 bis 2029
Antrag: Der Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss: Der Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 wurde einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.
1.11.3 Genehmigung Budget 2026
Antrag: Das Budget 2026 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 703'144.19, Investitionsausgaben von (Brutto) CHF 5'640'000.00, einem Steuerfuss von 2.30 Einheiten sowie den politischen Leistungsaufträgen der Aufgabenbereiche ist zu genehmigen.
Beschluss: Das Budget 2026 inkl. Steuerfuss mit 2.30 Einheiten wurde einstimmig genehmigt.
2. Nachtragskredit CHF 100'000.00 zur Ersatzbeschaffung eines Werkdienstfahrzeugs
2.3.1 Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Nachtragskredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss: Der Bericht wurde einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.3.2 Genehmigung Nachtragskredit
Antrag: Der Nachtragskredit in der Höhe von CHF 100'000.00 zur Ersatzbeschaffung eines Werkdienstfahrzeugs ist zu genehmigen.
Beschluss: Der Nachtragskredit wurde einstimmig genehmigt.
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§ 158 ff. des Stimmrechtsgesetzes) ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat einzureichen. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.
Flühli, 25. November 2025 Die Präsidentin Der Protokollführer
Publikation: 07.11.2025, 15.30 Uhr
Einladung zur Gemeindeversammlung
Am Montag, 24. November 2025, 19.30 Uhr, findet in der Turnhalle Sörenberg die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Flühli zur Behandlung folgender Traktanden statt:
Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 und Budget 2026
Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 sowie zum Budget mit einem Steuerfuss von 2.30 Einheiten ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme Aufgaben und Finanzplan 2026 bis 2029
Antrag: Der Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Genehmigung Budget 2026
Antrag: Das Budget 2026 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 703'144.19, Investitionsausgaben von (Brutto) CHF 5'640'000.00, einem Steuerfuss von 2.30 Einheiten sowie den politischen Leistungsaufträgen der Aufgabenbereiche ist zu genehmigen.Nachtragskredit CHF 100'000.00 zur Ersatzbeschaffung eines Werkdienstfahrzeuges
Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
Antrag: Der Bericht der Rechnungskommission zum Nachtragskredit ist zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Genehmigung Nachtragskredit
Antrag: Der Nachtragskredit in der Höhe von CHF 100'000.00 zur Ersatzbeschaffung eines Werkdienstfahrzeuges ist zu genehmigen.
Die Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Flühli ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Flühli, 7. November 2025
DER GEMEINDERAT